Prostitution in Coronazeiten: Trotz Lockdown nicht ausdrücklich untersagt?
Seit März 2020 dürfen sexuelle Dienstleistungen wegen der Coronapandemie nur eingeschränkt angeboten und wahrgenommen werden. Wie in anderen Branchen auch, waren und sind die Einschränkungen und Bestimmungen für die Sexarbeit – mit Verweis auf das Prostituiertenschutzgesetz – den Coronaverordnungen der Länder zu entnehmen. Wieder einmal zeigte sich, dass ungenaue Definitionen und unscharfe Formulierungen in einer so vielseitigen Dienstleistungsbranche wie der Sexarbeit für viel zu viel Unklarheit führen. Zum Schutz der Solo-Selbstständigen ist eine genauere Ausformulierung des Prostituiertenschutzgesetz nötig.
Die folgene Tabelle zeigt beispielhaft einen Ausschnitt aus den Coronaverordnungen der Länder aus dem November und März 2021 und macht deutlich, wie unscharf Sexarbeit bezeichnet und definiert wurde. Während das sogenannte “Prostitutionsgewerbe” bereits seit November 2020 zum großen Teil untersagt wurde, waren sogenannte “sexuelle Dienstleistungen” zum gleichen Zeitpunkt noch in mindestens sieben Ländern nicht ausdrücklich verboten. Seit März 2021 untersagen alle Länder zwar beide Bereiche, bieten aber noch jede Menge Interpretationsspielraum.
Bundesländer |
Prostitutionsgewerbe Coronaverordnungen im November 2020 |
Sexuelle Dienstleistungen Coronaverordnungen im November 2020 |
Prostitutionsgewerbe Coronaverordnungen im März 2021 |
Sexuelle Dienstleistungen Coronaverordnungen im März 2021 |
Baden-Württemberg |
untersagt |
nicht untersagt |
untersagt |
untersagt |
Bayern |
untersagt |
untersagt |
untersagt |
untersagt |
Berlin |
untersagt |
untersagt |
untersagt |
untersagt |
Brandenburg |
untersagt |
untersagt |
untersagt |
untersagt |
Bremen |
“Prostitutionsstätten und -Fahrzeuge sind untersagt” |
nicht untersagt |
untersagt |
untersagt |
Hamburg |
untersagt |
untersagt |
untersagt |
untersagt |
Hessen |
untersagt |
nicht untersagt |
untersagt |
untersagt |
Mecklenburg-Vorpommern |
untersagt |
untersagt |
untersagt |
untersagt |
Niedersachsen |
untersagt |
nicht untersagt |
untersagt |
untersagt |
Nordrhein-Westfalen |
untersagt |
untersagt |
untersagt |
untersagt |
Rheinland-Pfalz |
untersagt |
untersagt |
untersagt |
untersagt |
Saarland |
untersagt |
untersagt |
untersagt |
untersagt |
Sachsen |
untersagt |
nicht untersagt |
untersagt |
untersagt |
Sachsen-Anhalt |
“untersagt mit Ausnahme der Prostitutionsvermittlung” |
nicht untersagt |
untersagt |
untersagt |
Schleswig-Holstein |
untersagt |
untersagt |
untersagt |
untersagt |
Thüringen |
untersagt |
nicht untersagt |
untersagt |
untersagt |
- Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 Schleswig-Holstein
- VO zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Saarland
- Corona-Kontakt- und BetriebsbeschränkungsVO Land Hessen
- SARS-CoV-2-EindämmungsVO Hansestadt Hamburg
- SARS-CoV-2-InfektionsschutzmaßnahmenVO Berlin
- Corona-LandesVO Mecklenburg-Vorpommern
- Bayerische InfektionsschutzmaßnahmenVO
- CoronabekämpfungsVO Rheinland-Pfalz
- SARS-CoV-2-EindV Land Brandenburg
- CoronaschutzVO Nordrhein-Westfalen
- CoronaVO Land Baden-Württemberg
- Sächsische Corona-SchutzVO
- CoronaVO Niedersachsen
- CoronaVO Land Bremen
- Thüringer VO
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