Prostitution in Coronazeiten: Trotz Lockdown nicht ausdrücklich untersagt?

Seit März 2020 dürfen sexuelle Dienstleistungen wegen der Coronapandemie nur eingeschränkt angeboten und wahrgenommen werden. Wie in anderen Branchen auch, waren und sind die Einschränkungen und Bestimmungen für die Sexarbeit – mit Verweis auf das Prostituiertenschutzgesetz – den Coronaverordnungen der Länder zu entnehmen. Wieder einmal zeigte sich, dass ungenaue Definitionen und unscharfe Formulierungen in einer so vielseitigen Dienstleistungsbranche wie der Sexarbeit für viel zu viel Unklarheit führen. Zum Schutz der Solo-Selbstständigen ist eine genauere Ausformulierung des Prostituiertenschutzgesetz nötig.

Die folgene Tabelle zeigt beispielhaft einen Ausschnitt aus den Coronaverordnungen der Länder aus dem November und März 2021 und macht deutlich, wie unscharf Sexarbeit bezeichnet und definiert wurde. Während das sogenannte “Prostitutionsgewerbe” bereits seit November 2020 zum großen Teil untersagt wurde, waren sogenannte “sexuelle Dienstleistungen” zum gleichen Zeitpunkt noch in mindestens sieben Ländern nicht ausdrücklich verboten. Seit März 2021 untersagen alle Länder zwar beide Bereiche, bieten aber noch jede Menge Interpretationsspielraum.

Bundesländer

Prostitutionsgewerbe

Coronaverordnungen im November 2020

Sexuelle Dienstleistungen

Coronaverordnungen im November 2020

Prostitutionsgewerbe

Coronaverordnungen im März 2021

Sexuelle Dienstleistungen

Coronaverordnungen im März 2021

Baden-Württemberg

untersagt

nicht untersagt

untersagt

untersagt

Bayern

untersagt

untersagt

untersagt

untersagt

Berlin

untersagt

untersagt

untersagt

untersagt

Brandenburg

untersagt

untersagt

untersagt

untersagt

Bremen

“Prostitutionsstätten und -Fahrzeuge sind untersagt”

nicht untersagt

untersagt

untersagt

Hamburg

untersagt

untersagt

untersagt

untersagt

Hessen

untersagt

nicht untersagt

untersagt

untersagt

Mecklenburg-Vorpommern

untersagt

untersagt

untersagt

untersagt

Niedersachsen

untersagt

nicht untersagt

untersagt

untersagt

Nordrhein-Westfalen

untersagt

untersagt

untersagt

untersagt

Rheinland-Pfalz

untersagt

untersagt

untersagt

untersagt

Saarland

untersagt

untersagt

untersagt

untersagt

Sachsen

untersagt

nicht untersagt

untersagt

untersagt

Sachsen-Anhalt

“untersagt mit Ausnahme der Prostitutionsvermittlung”

nicht untersagt

untersagt

untersagt

Schleswig-Holstein

untersagt

untersagt

untersagt

untersagt

Thüringen

untersagt

nicht untersagt

untersagt

untersagt

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